Die Geschichte der Ehe

Das Wort Ehe, das aus dem althochdeutschen „ewa“ abgeleitet wurde, bedeutet so viel wie „Ewigkeit“, „Recht“ oder „Gesetz“. “Hîwa” ist das alte germanische Wort für “Heirat” und bedeutet so viel wie: Hausstand, Hausgemeinschaft.

Als Ehe wird allgemein geltend sowie durch gesetzliche Regeln eine gefestigte Gemeinschaft zweier Personen bezeichnet, die als Ehegatten, Eheleute oder auch Ehepartner bezeichnet werden.

Von der Polygamie zur Monogamie

Die Forschung geht heute davon aus, dass am Anfang der Menschheitsgeschichte in der Steinzeit die Promiskuität, (also die freie und ungeregelte Partnerwahl), geherrscht hat. Nach und nach bildete sich die Gruppenehe heraus. Dann folgte die Polygamie (die Vielehe). Die Monogamie, also die Einehe, ist danach die kulturell höchststehende rechtliche Verbindung zweier Menschen. Diese Eheform ist auch in allen Kulturen am weitesten verbreitet und genießt den höchsten Status.

Bis in das Mittelalter kann die Geschichte der Ehe zurück verfolgt werden. Damals gab es schon geregelte Eheverhältnisse zur Absicherung der Frau. Eine Frau verließ den sicheren Schutz ihrer eigenen Familie, um in den Schutz der Familie des Ehemannes über zu gehen. Der Ehemann, musste eine Ehegabe, den sogenannten Muntschatz bezahlen, dessen Höhe vorher vereinbart wurde. Die Eheschließungen wurden meistens von den Familien und Sippen untereinander vereinbart. Dabei standen weniger die Gefühle, als viel mehr wirtschaftliche, soziale und politische Gründe im Vordergrund.

Die Eheschließung aus Liebe, entwickelte sich erst im 19. Jahrhundert und war vor allem bei den bürgerlichen Menschen üblich. Die Männer gingen arbeiten und die Frauen versorgten das Heim und die Kinder. Bis 1960 konnte eine Ehe geschieden werden, wenn eine Frau die Haushaltsführung ungenügend durchführte.

Bereits 1225 wurde die kirchliche Trauung zur Pflicht, bei der beide Partner der Ehe zustimmen mussten. Nichteheliche Gemeinschaften waren von da an verboten und wurden bestraft. 1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung zunächst in Frankreich festgeschrieben. Seit dem Jahr 1848 muss in Deutschland eine Ehe vom Staat bewilligt werden. Erst danach darf die kirchliche Trauung stattfinden. Die Pflicht zur kirchlichen Trauung wurde aufgehoben.

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